Förderprogramme

Von anfäng­li­chen Beratungs­leis­tun­gen bis hin zur vollstän­di­gen Umset­zung: Es gibt viele mögli­che Ansatz­punk­te für Digita­li­sie­rungs­för­de­run­gen.

Förder­pro­gram­me sind ein etablier­tes Instru­ment und gehören zum Finan­zie­rungs­mix vieler Unter­neh­men. Bundes- und Landes­re­gie­run­gen nehmen damit konkret und aktiv Einfluss auf die Entwick­lung von Unter­neh­men und Regio­nen, um Ihre Digita­li­sie­rungs­in­itia­ti­ven nachhal­tig zu unter­stüt­zen.

Gerade wenn es um den Auf- und Ausbau digita­ler Geschäfts­mo­del­le geht, kann durch die Inanspruch­nah­me von Förder­pro­gram­men das finan­zi­el­le Risiko erheb­lich minimiert werden. Selbst für die Digita­li­sie­rung nach innen – also die Ratio­na­li­sie­rung und Optimie­rung von Prozes­sen – lassen sich die meisten Program­me nutzen, sodass Unter­neh­men spürbar profi­tie­ren.

Es gibt in jedem Bundes­land verschie­de­ne Program­me mit variie­ren­den Schwer­punk­ten. Wir helfen Ihnen dabei, die richti­ge Förde­rung zu finden , damit Sie Ihr Vorha­ben erfolg­reich umset­zen können.

Stufe 1: Poten­zi­al­ana­ly­se

Während der Poten­zi­al­ana­ly­se erstel­len wir gemein­sam ein umfas­sen­des Stärken‑Schwächen‑Profil des Unter­neh­mens im Zusam­men­hang mit Ihrem Innova­ti­ons­pro­jekt. Zusätz­lich beleuch­ten wir sowohl die Erfolgs­aus­sich­ten als auch die zukünf­ti­ge Markt­fä­hig­keit sowie das Poten­zi­al Ihres Projekts. Zudem wird der voraus­sicht­li­che Kapazi­täts­be­darf bei der Erstel­lung eines Reali­sie­rungs­kon­zepts eruiert und der Finan­zie­rungs­plan aufge­stellt. Hier werden bereits weite­re Förder­pro­gram­me mitein­be­zo­gen. Im Bench­mar­king durch­leuch­ten wir Ihre Zielgrup­pen­seg­men­te und finden den passen­den Kanal für Ihre umsatz­brin­gen­de Markt­po­si­tio­nie­rung.

Stufe 2: Reali­sie­rungs­kon­zept

Im weite­ren Beratungs­ver­lauf erarbei­ten wir ein Reali­sie­rungs­kon­zept, welches Techno­lo­gien und Verfah­ren auf Grund­la­ge der Markt­ana­ly­sen detail­liert beleuch­tet und auch Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten mit exter­nen Techno­lo­gie­ge­bern sowie Kapital­ge­bern berück­sich­tigt. In Kreativ­work­shops befähi­gen wir das Unter­neh­men dazu, sein Innova­ti­ons­ma­nage­ment aufzu­bau­en und weiter­zu­ent­wi­ckeln.

Das Beratungs­mo­dell von go-inno

Mit go-inno werden exter­ne Manage­ment- und Beratungs­leis­tun­gen zur Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung von Produkt- und techni­schen Verfah­rens­in­no­va­tio­nen geför­dert. Leistun­gen dürfen nur durch autori­sier­te Beratungs-unter­neh­men, wie MeetNow!, erbracht werden.

 

Wer wird geför­dert?

Geför­dert werden Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirtschaft einschließ­lich des Handwerks, die ihren Stand­ort oder eine Nieder­las­sung in Deutsch­land haben, weniger als 100 Beschäf­tig­te und einen Jahres­um­satz oder eine Jahres­bi­lanz­sum­me von höchs­tens 20 Mio. Euro vorwei­sen.

Was wird geför­dert?

Gegen­stand der Förde­rung sind exter­ne Management‑ und Beratungs­leis­tun­gen zur Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung von Produkt‑ und Verfah­rens­in­no­va­tio­nen mit techno­lo­gi­schem Poten­zi­al in Unter­neh­men, die von einem autori­sier­ten Beratungs­un­ter­neh­men wie MeetNow! betreut werden.

Wie wird geför­dert?
  • Für die Poten­zi­al­ana­ly­se sind bis zu 8 Beratungs­ta­ge möglich, bzw. bis zu 10 Beratungs­ta­ge, wenn sachver­stän­di­ge Dritte mitwir­ken (Förder­zeit­raum: bis zu 3 Monate).
  • Für das Reali­sie­rungs­kon­zept sind bis zu 20 Beratungs­ta­ge förder­fä­hig, bzw. bis zu 25 Tage, wenn exter­ne Exper­ten betei­ligt sind (Förder­zeit­raum: bis zu einem Jahr).

  • Ein Beratungs­tag wird mit bis zu 1.100 € berech­net, wobei die Ausga­ben zu 50 % förder­fä­hig sind. Die gesetz­li­che Umsatz­steu­er zählt nicht zu den förder­fä­hi­gen Ausga­ben. Sie ist vom Unter­neh­men auf den Gesamt­be­trag der Beratungs­leis­tung zu entrich­ten.

Zuschuss­va­ri­an­te

Für Unter­neh­men, die ihr Projekt vor allem mit Eigen­mit­teln finan­zie­ren möchten, ist die Zuschuss­va­ri­an­te der Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus geeig­net. Die Unter­neh­men beantra­gen den Zuschuss mit entspre­chen­den Unter­la­gen direkt bei der L Bank, die den Zuschuss dann an die Unter­neh­men auszahlt.

Darle­hens­va­ri­an­te

Für Unter­neh­men, die ihr Projekt nicht mit Eigen­mit­teln finan­zie­ren können, ist die Darle­hens­va­ri­an­te der Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus geeig­net. Die Unter­neh­men beantra­gen ein verbil­lig­tes Darle­hen bei der KfW und bekom­men nach erfolg­rei­cher Durch­füh­rung einen Tilgungs­zu­schuss, der die Rückzah­lung des Darle­hens mindert.

Ziel der Digita­li­sie­rungs­prä­mie

Mit Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus sollen insbe­son­de­re Digita­li­sie­rungs­pro­jek­te sowie Maßnah­men zur Verbes­se­rung der IT‑Sicherheit in kleinen und mittle­ren Unter­neh­men geför­dert werden. Dank verbes­ser­ter Kondi­tio­nen und einem erwei­ter­ten Kreis der Antrags­be­rech­tig­ten kann ein stärke­rer Fokus auf die Digita­li­sie­rung komplet­ter Wertschöpfungs‑ und Prozess­ket­ten gelegt werden.

 

Wer wird geför­dert?

Die Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus hat zum Ziel, Unter­neh­men aller Branchen mit bis zu 500 Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­tern bei der Digita­li­sie­rung zu unter­stüt­zen.
Falls ein Unter­neh­men bereits schon einmal eine Digita­li­sie­rungs­prä­mie erhal­ten hat, muss die Festset­zung des Tilgungs­zu­schus­ses bei Darle­hen oder die Vollaus­zah­lung des Zuschus­ses länger als ein Jahr her sein.

Nicht geför­dert werden Unter­neh­men, an denen ein anderes Unter­neh­men mit mehr als 500 Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­tern oder eine öffent­li­che Stelle zu 25 Prozent oder mehr betei­ligt ist.

Was wird geför­dert?

Geför­dert werden vor allem die Einfüh­rung neuer digita­ler Syste­me der Infor­ma­ti­ons- und Kommu­ni­ka­ti­ons­tech­nik (IKT) für Produk­te, Dienst­leis­tun­gen, Prozes­se, Verbes­se­rung der IKT-Sicher­heit sowie künst­li­che-Intel­li­genz-Anwen­dun­gen. Auch die im Rahmen des Digita­li­sie­rungs­pro­jekts notwen­di­gen Schulun­gen der Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter sind förder­fä­hig.

Wie wird geför­dert?

Die Zuschuss­va­ri­an­te richtet sich antei­lig nach der Höhe der zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausga­ben:

  • Bei zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausga­ben von 5.000 € bis einschließ­lich 40.000 € beträgt die Förde­rung 40 %, maximal 4.000 €.
  • Bei zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausga­ben über 40.000 € bis einschließ­lich 100.000 € beträgt die Förde­rung 10 %, maximal 10.000 €.

Bei der Darle­hens­va­ri­an­te erhal­ten Unter­neh­men nach erfolg­rei­cher Durch­füh­rung des Projek­tes einen Tilgungs­zu­schuss. Damit muss das Darle­hen nicht in voller Höhe zurück­ge­zahlt werden.

Der Tilgungs­zu­schuss beträgt (Stand 01.04.2022):

  • 40 % des Brutto­dar­le­hens­be­trags, maximal 4.000 € für Darle­hen ab 5.000 bis 40.000 €
  • 10 % des Brutto­dar­le­hens­be­trags, maximal 10.000 € für Darle­hen über 40.000 €
Inves­ti­tio­nen in digita­le Techno­lo­gien

Dieses Modul unter­stützt Inves­ti­tio­nen in Soft- und Hardware, insbe­son­de­re für die inter­ne und exter­ne Vernet­zung des Unter­neh­mens.

Inves­ti­ti­on in die Quali­fi­zie­rung der Mitar­bei­ten­den

Dieses Modul unter­stützt Unter­neh­men dabei, Beschäf­tig­te im Umgang mit digita­len Techno­lo­gien weiter­zu­bil­den.

Ziel von „Digital Jetzt“

Digita­le Techno­lo­gien und umfas­sen­des Know-how sind heute entschei­dend für die Wettbe­werbs­fä­hig­keit sowie die Zukunfts­si­che­rung von Unter­neh­men. Gerade in der moder­nen Arbeits- und Wirtschafts­welt hängt der nachhal­ti­ge Erfolg stark von der digita­len Weiter­ent­wick­lung ab. Damit kleine und mittle­re Unter­neh­men die wirtschaft­li­chen Chancen der Digita­li­sie­rung besser nutzen können, fördert das Bundes­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klima­schutz gezielt den Mittel­stand. Das Programm „Digital Jetzt – Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für KMU“ bietet finan­zi­el­le Zuschüs­se und motiviert Unter­neh­men aktiv dazu, verstärkt in digita­le Techno­lo­gien sowie in die Quali­fi­zie­rung ihrer Mitar­bei­ten­den zu inves­tie­ren.

Wer wird geför­dert?

Geför­dert werden mittel­stän­di­sche Unter­neh­men mit einer Betriebs­stät­te oder Nieder­las­sung in Deutsch­land aus allen Branchen (inklu­si­ve Handwerks­be­trie­be und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäf­tig­ten, die entspre­chen­de Digita­li­sie­rungs­vor­ha­ben planen, zum Beispiel Inves­ti­tio­nen in Soft-/Hard­ware und/oder in die Mitar­bei­ter­qua­li­fi­zie­rung.

Das Unter­neh­men muss durch die Beant­wor­tung geziel­ter Frage­stel­lun­gen beim Förder­an­trag einen Digita­li­sie­rungs­plan darle­gen. Dieser

  • beschreibt das gesam­te Digita­li­sie­rungs­vor­ha­ben,
  • erläu­tert die Art und Anzahl der Quali­fi­zie­rungs­maß­nah­men,
  • zeigt den aktuel­len Stand der Digita­li­sie­rung im Unter­neh­men und die Ziele, die mit der Inves­ti­ti­on erreicht werden sollen,
  • stellt beispiels­wei­se dar, wie die Organi­sa­ti­on im Unter­neh­men effizi­en­ter gestal­tet wird, wie sich das Unter­neh­men neue Geschäfts­fel­der erschließt, wie es ein neues Geschäfts­mo­dell entwi­ckelt und/oder seine Markt­po­si­ti­on gestärkt wird.
Was wird geför­dert?

Das Programm unter­stützt gezielt Inves­ti­tio­nen in digita­le Techno­lo­gien sowie in damit verbun­de­ne Prozes­se und organi­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen inner­halb des Unter­neh­mens. Dazu zählen insbe­son­de­re Hard- und Software­lö­sun­gen, die sowohl die inter­ne als auch die exter­ne Vernet­zung verbes­sern.

Darüber hinaus fördert das Programm Maßnah­men zur Quali­fi­zie­rung der Mitar­bei­ten­den – vor allem in den Berei­chen digita­le Strate­gie­ent­wick­lung, IT-Sicher­heit und Daten­schutz. Ebenso werden Schulun­gen zu moder­nen Arbeits­me­tho­den und grund­le­gen­den digita­len Kompe­ten­zen einbe­zo­gen, sodass Unter­neh­men ihre Beleg­schaft umfas­send auf den digita­len Wandel vorbe­rei­ten können.

Wie wird geför­dert?

Die Förde­rung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurück­ge­zahlt werden muss. Die Unter­neh­men haben maximal 12 Monate Zeit, ihr geför­der­tes Digita­li­sie­rungs­pro­jekt umzuset­zen. Die Auszah­lung des Zuschus­ses erfolgt nach erfolg­rei­cher Verwen­dungs­nach­weis­prü­fung.

Die maxima­le Förder­sum­me beträgt 50.000 Euro pro Unter­neh­men, bei Inves­ti­tio­nen von Wertschöp­fungs­ket­ten und/oder ‑netzwer­ken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unter­neh­men betra­gen. In Modul 1 sowie bei kumula­ti­ver Inanspruch­nah­me der Module 1 und 2 beträgt die minima­le Förder­sum­me 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.

Der Förder­zu­schuss bemisst sich antei­lig an den Inves­ti­ti­ons­kos­ten des Unter­neh­mens. Die Förder­quo­te (in % der Inves­ti­ti­ons­kos­ten) ist nach Unter­neh­mens­grö­ße gestaf­felt:

  • Bis 50 Beschäf­tig­te: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäf­tig­te: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäf­tig­te: bis zu 30 %.

Vorteile einer Innovationsförderung

Digitalisierungszuschuss

1

Neue Kunden gewinnen

Mit innova­ti­ven Produkt­lö­sun­gen gewin­nen Sie neue Kunden, die auf dem Vormarsch der Digita­li­sie­rung sind.

2

Absatzmarkt erweitern

Durch neue digita­le Geschäfts­mo­del­le können Sie Ihr Produkt- oder Dienst­lei­tungs­port­fo­lio aufwer­ten und damit mehr Umsatz generie­ren.

3

Wettbewerbsfähigkeit stärken

Heben Sie sich mit Ihren innova­ti­ven und digita­len Angebo­ten von der Konkur­renz ab.

Wann starten wir Ihr Projekt?

Kontak­tie­ren Sie uns für eine kosten­lo­se Erstbe­ra­tung.
Wir beraten Sie gerne zu den aktuel­len Digita­li­sie­rungs­the­men und ‑strate­gien.