Förderprogramme

Von anfäng­li­chen Beratungs­leis­tun­gen bis hin zur vollstän­di­gen Umset­zung: Es gibt viele mögli­che Ansatz­punk­te für Digita­li­sie­rungs­för­de­run­gen.

Förder­pro­gram­me sind ein etablier­tes Instru­ment und gehören zum Finan­zie­rungs­mix vieler Unter­neh­men. Bundes- und Landes­re­gie­run­gen nehmen damit konkret und aktiv Einfluss auf die Entwick­lung von Unter­neh­men und Regio­nen und möchten dadurch Ihre Digita­li­sie­rungs­in­itia­ti­ven unter­stüt­zen.

Gerade wenn es um den Auf- und Ausbau von digita­len Geschäfts­mo­del­len geht, kann durch die Inanspruch­nah­me von Förder­pro­gram­men das finan­zi­el­le Risiko minimiert werden. Selbst für die Digita­li­sie­rung nach innen – also die Ratio­na­li­sie­rung und Optimie­rung von Prozes­sen – können die meisten Program­me in Anspruch genom­men werden.

Es gibt in jedem Bundes­land unter­schied­li­che Program­me und Schwer­punk­te, wir helfen Ihnen dabei die richti­ge Förde­rung zu finden.

Stufe 1: Poten­zi­al­ana­ly­se

Während der Poten­zi­al­ana­ly­se wird ein umfas­sen­des Stärken-Schwä­chen-Profil des Unter­neh­mens im Zusam­men­hang mit dem Innova­ti­ons­pro­jekt erstellt. Dabei werden die Erfolgs­aus­sich­ten und die zukünf­ti­ge Markt­fä­hig­keit, sowie das Poten­zi­al des Projekts genau­er beleuch­tet. Im Anschluss wird der voraus­sicht­li­chen Kapazi­täts­be­darf bei Erstel­lung eines Reali­sie­rungs­kon­zep­tes und der Finan­zie­rungs­plan aufge­stellt. Hier werden bereits weite­re Förder­pro­gram­me mitein­be­zo­gen. Im Bench­mar­king durch­leuch­ten wir Ihre Zielgrup­pen­seg­men­te und finden den passen­den Kanal für Ihre umsatz­brin­gen­de Markt­po­si­tio­nie­rung.

Stufe 2: Reali­sie­rungs­kon­zept

Im weite­ren Beratungs­ver­lauf erfolgt die Erarbei­tung eines Reali­sie­rungs­kon­zepts, welches detail­liert die Techno­lo­gien und Verfah­ren auf der Grund­la­ge der Markt­ein­schät­zun­gen und Markt­ana­ly­sen beleuch­tet. Dies beinhal­tet auch die Koope­ra­ti­ons­an­bah­nung zwischen dem zu beraten­dem Unter­neh­men und gegebe­nen­falls exter­nem Techno­lo­gie­ge­ber und Kapital­ge­bern. In Kreativ­work­shops soll das berate­ne Unter­neh­men dazu befähigt werden, das Innova­ti­ons­ma­nage­ment auf- bzw. auszu­bau­en.

Das Beratungs­mo­dell von go-inno

Mit go-inno werden exter­ne Manage­ment- und Beratungs­leis­tun­gen zur Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung von Produkt- und techni­schen Verfah­rens­in­no­va­tio­nen geför­dert. Leistun­gen dürfen nur durch autori­sier­te Beratungs-unter­neh­men, wie MeetNow!, erbracht werden.

Wer wird geför­dert?

Geför­dert werden Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirtschaft einschließ­lich des Handwerks, die ihren Stand­ort oder eine Nieder­las­sung in Deutsch­land, weniger als 100 Beschäf­tig­te und einen Jahres­um­satz bzw. einer Jahres­bi­lanz­sum­me von höchs­tens 20 Mio. Euro haben.

Was wird geför­dert?

Gegen­stand der Förde­rung sind exter­ne Beratungs­leis­tun­gen zur Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung von Produkt- und techni­schen Verfah­rens­in­no­va­tio­nen mit techno­lo­gi­schem Poten­zi­al in Unter­neh­men durch ein autori­sier­tes Beratungs­un­ter­neh­men wie MeetNow!.

Wie wird geför­dert?

Die Höhe der Förde­rung beträgt

  • für die Poten­zi­al­ana­ly­se können bis zu 8 Berater­ta­ge geför­dert werden, bzw. bis zu 10 Berater­ta­ge, wenn sachver­stän­di­ge Dritte mitwir­ken. Jeweils in einem Förder­zeit­raum von bis zu 3 Monaten.
  • für das Reali­sie­rungs­kon­zept können bis zu 20 Berater­ta­ge geför­dert werden, bzw. bis zu 25 Berater­ta­ge, wenn sachver­stän­di­ge Dritte mitwir­ken. Jeweils in einem Förder­zeit­raum von bis zu einem Jahr.

Für einen Berater­tag sind Ausga­ben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förder­fä­hig. Die gesetz­li­che Umsatz­steu­er ist nicht förder­fä­hig. Sie ist vom Unter­neh­men auf den Gesamt­be­trag der Beratungs­leis­tung zu entrich­ten.

Zuschuss­va­ri­an­te

Für Unter­neh­men, die ihr Projekt vor allem mit Eigen­mit­teln finan­zie­ren möchten, kommt die Zuschuss­va­ri­an­te der Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus in Frage. Die Unter­neh­men beantra­gen den Zuschuss mit entspre­chen­den Unter­la­gen direkt bei der L Bank, die den Zuschuss dann an die Unter­neh­men auszahlt.

Darle­hens­va­ri­an­te

Für Unter­neh­men, die ihr Projekt nicht mit Eigen­mit­teln finan­zie­ren können, ist die Darle­hens­va­ri­an­te der Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus geeig­net. Die Unter­neh­men beantra­gen ein verbil­lig­tes Darle­hen bei der KfW und bekom­men nach erfolg­rei­cher Durch­füh­rung einen Tilgungs­zu­schuss, der die Rückzah­lung des Darle­hens mindert.

Ziel der Digita­li­sie­rungs­prä­mie

Mit der Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus werden Digita­li­sie­rungs­pro­jek­te sowie Maßnah­men zur Verbes­se­rung der IT-Sicher­heit in kleinen und mittle­ren Unter­neh­men geför­dert. Mit verbes­ser­ten Kondi­tio­nen, einem erwei­ter­ten Kreis der Antrags­be­rech­tig­ten sowie förder­fä­hi­gen Vorha­ben kann mit der Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus ein noch stärke­rer Schwer­punkt auf die Digita­li­sie­rung der gesam­ten Wertschöp­fungs- und Prozess­ket­te gelegt werden.

Wer wird geför­dert?

Die Digita­li­sie­rungs­prä­mie Plus hat zum Ziel, Unter­neh­men aller Branchen mit bis zu 500 Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­tern bei der Digita­li­sie­rung unter­stüt­zen.
Falls ein Unter­neh­men bereits schon einmal eine Digita­li­sie­rungs­prä­mie erhal­ten hat, muss die Festset­zung des Tilgungs­zu­schus­ses bei Darle­hen oder die Vollaus­zah­lung des Zuschus­ses länger als ein Jahr her sein.

Nicht geför­dert werden Unter­neh­men, an denen ein anderes Unter­neh­men mit mehr als 500 Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­tern oder eine öffent­li­che Stelle zu 25 Prozent oder mehr betei­ligt ist.

Was wird geför­dert?

Geför­dert werden vor allem die Einfüh­rung neuer digita­ler Syste­me der Infor­ma­ti­ons- und Kommu­ni­ka­ti­ons­tech­nik (IKT) für Produk­te, Dienst­leis­tun­gen, Prozes­se, Verbes­se­rung der IKT-Sicher­heit sowie künst­li­che-Intel­li­genz-Anwen­dun­gen. Auch die im Rahmen des Digita­li­sie­rungs­pro­jekts notwen­di­gen Schulun­gen der Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter sind förder­fä­hig.

Wie wird geför­dert?

Die Zuschuss­va­ri­an­te richtet sich antei­lig nach der Höhe der zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausga­ben:

  • Bei zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausga­ben von 5.000 € bis einschließ­lich 40.000 € beträgt die Förde­rung 40 %, maximal 4.000 €.
  • Bei zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausga­ben über 40.000 € bis einschließ­lich 100.000 € beträgt die Förde­rung 10 %, maximal 10.000 €.

Bei der Darle­hens­va­ri­an­te erhal­ten Unter­neh­men nach erfolg­rei­cher Durch­füh­rung des Projek­tes einen Tilgungs­zu­schuss. Damit muss das Darle­hen nicht in voller Höhe zurück­ge­zahlt werden.

Der Tilgungs­zu­schuss beträgt (Stand 01.04.2022):

  • 40 % des Brutto­dar­le­hens­be­trags, maximal 4.000 € für Darle­hen ab 5.000 bis 40.000 €
  • 10 % des Brutto­dar­le­hens­be­trags, maximal 10.000 € für Darle­hen über 40.000 €
Inves­ti­tio­nen in digita­le Techno­lo­gien

Dieses Modul unter­stützt Inves­ti­tio­nen in Soft- und Hardware, insbe­son­de­re für die inter­ne und exter­ne Vernet­zung des Unter­neh­mens.

Inves­ti­ti­on in die Quali­fi­zie­rung der Mitar­bei­ten­den

Dieses Modul unter­stützt Unter­neh­men dabei, Beschäf­tig­te im Umgang mit digita­len Techno­lo­gien weiter­zu­bil­den.

Ziel von „Digital Jetzt“

Digita­le Techno­lo­gien und Know-how entschei­den in der heuti­gen Arbeits- und Wirtschafts­welt über die Wettbe­werbs- und Zukunfts­fä­hig­keit von Unter­neh­men. Damit der Mittel­stand die wirtschaft­li­chen Poten­zia­le der Digita­li­sie­rung ausschöp­fen kann, unter­stützt das Bundes­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klima­schutz kleine und mittle­re Unter­neh­men mit dem Programm „Digital Jetzt – Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für KMU“. Das Programm bietet finan­zi­el­le Zuschüs­se und soll Firmen dazu anregen, mehr in digita­le Techno­lo­gien sowie in die Quali­fi­zie­rung ihrer Beschäf­tig­ten zu inves­tie­ren.

Wer wird geför­dert?

Geför­dert werden mittel­stän­di­sche Unter­neh­men mit einer Betriebs­stät­te oder Nieder­las­sung in Deutsch­land aus allen Branchen (inklu­si­ve Handwerks­be­trie­be und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäf­tig­ten, die entspre­chen­de Digita­li­sie­rungs­vor­ha­ben planen, zum Beispiel Inves­ti­tio­nen in Soft-/Hard­ware und/oder in die Mitar­bei­ter­qua­li­fi­zie­rung.

Das Unter­neh­men muss durch die Beant­wor­tung geziel­ter Frage­stel­lun­gen beim Förder­an­trag einen Digita­li­sie­rungs­plan darle­gen. Dieser

  • beschreibt das gesam­te Digita­li­sie­rungs­vor­ha­ben,
  • erläu­tert die Art und Anzahl der Quali­fi­zie­rungs­maß­nah­men,
  • zeigt den aktuel­len Stand der Digita­li­sie­rung im Unter­neh­men und die Ziele, die mit der Inves­ti­ti­on erreicht werden sollen,
  • stellt beispiels­wei­se dar, wie die Organi­sa­ti­on im Unter­neh­men effizi­en­ter gestal­tet wird, wie sich das Unter­neh­men neue Geschäfts­fel­der erschließt, wie es ein neues Geschäfts­mo­dell entwi­ckelt und/oder seine Markt­po­si­ti­on gestärkt wird.
Was wird geför­dert?

Geför­dert werden Inves­ti­tio­nen in digita­le Techno­lo­gien und damit verbun­de­ne Prozes­se und Änderun­gen im Unter­neh­men. Hierzu gehören insbe­son­de­re Hard- und Software, welche die inter­ne und exter­ne Vernet­zung der Unter­neh­men fördern.

Außer­dem werden auch Inves­ti­tio­nen geför­dert, die die Quali­fi­zie­rung von Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­tern des Unter­neh­mens verbes­sern – insbe­son­de­re bei der Erarbei­tung und Umset­zung einer digita­len Strate­gie im Unter­neh­men sowie bei IT-Sicher­heit und Daten­schutz, aber auch ganz grund­sätz­lich zu digita­lem Arbei­ten und den nötigen Basis­kom­pe­ten­zen.

Wie wird geför­dert?

Die Förde­rung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurück­ge­zahlt werden muss. Die Unter­neh­men haben maximal 12 Monate Zeit, ihr geför­der­tes Digita­li­sie­rungs­pro­jekt umzuset­zen. Die Auszah­lung des Zuschus­ses erfolgt nach erfolg­rei­cher Verwen­dungs­nach­weis­prü­fung.

Die maxima­le Förder­sum­me beträgt 50.000 Euro pro Unter­neh­men, bei Inves­ti­tio­nen von Wertschöp­fungs­ket­ten und/oder ‑netzwer­ken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unter­neh­men betra­gen. In Modul 1 sowie bei kumula­ti­ver Inanspruch­nah­me der Module 1 und 2 beträgt die minima­le Förder­sum­me 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.

Der Förder­zu­schuss bemisst sich antei­lig an den Inves­ti­ti­ons­kos­ten des Unter­neh­mens. Die Förder­quo­te (in % der Inves­ti­ti­ons­kos­ten) ist nach Unter­neh­mens­grö­ße gestaf­felt:

  • Bis 50 Beschäf­tig­te: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäf­tig­te: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäf­tig­te: bis zu 30 %.

Vorteile einer Innovationsförderung

Digitalisierungszuschuss

1

Neue Kunden gewinnen

Mit innova­ti­ven Produkt­lö­sun­gen gewin­nen Sie neue Kunden, die auf dem Vormarsch der Digita­li­sie­rung sind.

2

Absatzmarkt erweitern

Durch neue digita­le Geschäfts­mo­del­le können Sie Ihr Produkt- oder Dienst­lei­tungs­port­fo­lio aufwer­ten und damit mehr Umsatz generie­ren.

3

Wettbewerbsfähigkeit stärken

Heben Sie sich mit Ihren innova­ti­ven und digita­len Angebo­ten von der Konkur­renz ab.

Wann starten wir Ihr Projekt?

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Wir beraten Sie gerne zu den aktuel­len Digita­li­sie­rungs­the­men und ‑strate­gien.