Förderprogramme
Von anfänglichen Beratungsleistungen bis hin zur vollständigen Umsetzung: Es gibt viele mögliche Ansatzpunkte für Digitalisierungsförderungen.
Förderprogramme sind ein etabliertes Instrument und gehören zum Finanzierungsmix vieler Unternehmen. Bundes- und Landesregierungen nehmen damit konkret und aktiv Einfluss auf die Entwicklung von Unternehmen und Regionen und möchten dadurch Ihre Digitalisierungsinitiativen unterstützen.
Gerade wenn es um den Auf- und Ausbau von digitalen Geschäftsmodellen geht, kann durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen das finanzielle Risiko minimiert werden. Selbst für die Digitalisierung nach innen – also die Rationalisierung und Optimierung von Prozessen – können die meisten Programme in Anspruch genommen werden.
Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Programme und Schwerpunkte, wir helfen Ihnen dabei die richtige Förderung zu finden.
Während der Potenzialanalyse wird ein umfassendes Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt erstellt. Dabei werden die Erfolgsaussichten und die zukünftige Marktfähigkeit, sowie das Potenzial des Projekts genauer beleuchtet. Im Anschluss wird der voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes und der Finanzierungsplan aufgestellt. Hier werden bereits weitere Förderprogramme miteinbezogen. Im Benchmarking durchleuchten wir Ihre Zielgruppensegmente und finden den passenden Kanal für Ihre umsatzbringende Marktpositionierung.
Im weiteren Beratungsverlauf erfolgt die Erarbeitung eines Realisierungskonzepts, welches detailliert die Technologien und Verfahren auf der Grundlage der Markteinschätzungen und Marktanalysen beleuchtet. Dies beinhaltet auch die Kooperationsanbahnung zwischen dem zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber und Kapitalgebern. In Kreativworkshops soll das beratene Unternehmen dazu befähigt werden, das Innovationsmanagement auf- bzw. auszubauen.
Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungs-unternehmen, wie MeetNow!, erbracht werden.
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland, weniger als 100 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro haben.
Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Unternehmen durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen wie MeetNow!.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für die Potenzialanalyse können bis zu 8 Beratertage gefördert werden, bzw. bis zu 10 Beratertage, wenn sachverständige Dritte mitwirken. Jeweils in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten.
- für das Realisierungskonzept können bis zu 20 Beratertage gefördert werden, bzw. bis zu 25 Beratertage, wenn sachverständige Dritte mitwirken. Jeweils in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr.
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Für Unternehmen, die ihr Projekt vor allem mit Eigenmitteln finanzieren möchten, kommt die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen den Zuschuss mit entsprechenden Unterlagen direkt bei der L Bank, die den Zuschuss dann an die Unternehmen auszahlt.
Für Unternehmen, die ihr Projekt nicht mit Eigenmitteln finanzieren können, ist die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus geeignet. Die Unternehmen beantragen ein verbilligtes Darlehen bei der KfW und bekommen nach erfolgreicher Durchführung einen Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Digitalisierung unterstützen.
Falls ein Unternehmen bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Zuschussvariante richtet sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 40.000 € beträgt die Förderung 40 %, maximal 4.000 €.
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 40.000 € bis einschließlich 100.000 € beträgt die Förderung 10 %, maximal 10.000 €.
Bei der Darlehensvariante erhalten Unternehmen nach erfolgreicher Durchführung des Projektes einen Tilgungszuschuss. Damit muss das Darlehen nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Der Tilgungszuschuss beträgt (Stand 01.04.2022):
- 40 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 4.000 € für Darlehen ab 5.000 bis 40.000 €
- 10 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 10.000 € für Darlehen über 40.000 €
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Gefördert werden mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
- stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern.
Außerdem werden auch Investitionen gefördert, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder ‑netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Vorteile einer Innovationsförderung
1
Neue Kunden gewinnen
Mit innovativen Produktlösungen gewinnen Sie neue Kunden, die auf dem Vormarsch der Digitalisierung sind.
2
Absatzmarkt erweitern
Durch neue digitale Geschäftsmodelle können Sie Ihr Produkt- oder Dienstleitungsportfolio aufwerten und damit mehr Umsatz generieren.
3
Wettbewerbsfähigkeit stärken
Heben Sie sich mit Ihren innovativen und digitalen Angeboten von der Konkurrenz ab.
Wann starten wir Ihr Projekt?
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Wir beraten Sie gerne zu den aktuellen Digitalisierungsthemen und ‑strategien.